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DORMAGO

Ansprüche aus Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen

23.08.2016 / 16:43 Uhr — Rhein-Kreis Neuss / bs

Rhein-Kreis Neuss. Zu Beginn des neuen Schuljahres weist der Rhein-Kreis Neuss darauf hin, dass viele Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. So bekommen Leistungsberechtigte einen Zuschuss von 70 Euro zum Schulbedarf. Nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) erhielten sie das Geld mit den allgemeinen Leistungen zum Lebensunterhalt am 1. August ausbezahlt. Leistungsberechtigte, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, können die Förderung beim Sozialamt im örtlichen Rathaus beantragen.

Aber auch Klassenfahrten und Tagesausflüge werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst. Jetzt haben erstmals auch Leistungsberechtigte, deren Kinder bei einer Tagesmutter betreut werden, einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten. Ihre Jungen und Mädchen, die regelmäßig an der Mittagsverpflegung in einer Betreuungsstätte teilnehmen, bekommen ebenfalls Geld.

Auch das Busticket, die Nachhilfe oder der Beitrag für Sportverein oder Musikunterricht können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst werden. Weitere Informationen können auf den Internetseiten des Kreises abgerufen werden.

 

Fotoquelle: Thinkstock_iStock_shironosov

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Auch Nachhilfeunterricht kann bezuschusst werden
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